In der Pressekonferenz der Bundesregierung vom 21.04. d.J. wurden im Bereich Sport ab 19.05. die nachfolgenden Lockerungen angekündigt:
-Mannschaftssportarten - somit auch Fußball - werden ab diesem Zeitpunkt wieder mit Vollkontakt möglich sein.
-Zuschauer werden erlaubt sein – max. 3000 Personen im Freien bzw. 1500 Personen in geschlossenen Räumlichkeiten bei einer maximalen Auslastung von 50 % der Stadionkapazität sowie einer Maskenpflicht. Noch offen ist die Zuschauerregelung bei nicht zugewiesenen Sitzplätzen.
- Für die Teilnahme am Trainings-, und/oder Spielbetrieb oder die Teilnahme an Veranstaltungen als Zuschauer muss man entweder getestet, geimpft oder genesen sein.
- Die Vereine oder Betreiber der Sportstätten haben ein Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Eine Mustervorlage wird vom ÖFB, sobald die gesetzlichen Grundlagen vorliegen, zur Verfügung gestellt.
- Für den Kantinenbetrieb werden voraussichtlich die Regelungen analog zur Gastronomie gelten.
Zu beachten ist, dass es auf Ebene der einzelnen Bundesländer zu strengeren Regelungen und Verschärfungen kommen kann, wenn dies von den Bundesländern für notwendig erachtet wird.
Da es hinsichtlich der angekündigten Lockerungen noch keine gesetzlichen Grundlagen gibt, können wir leider noch nichts Konkreteres sagen. Sobald diese Regelungen vorliegen, werden wir natürlich in gewohnter und bewährter Form inhaltlich darüber informieren, damit wir alle die für den Restart notwendigen Vorbereitungen treffen können.
ÖFB-Presseaussendung
Weitere Informationen zum Coronavirus sowie Fragen & Antworten finden Sie auch auf der Sport Austria Website: www.sportaustria.at/corona
Quelle: NÖFV Homepage; Bericht Wessely; Foto Breitschopf