Niederösterreichischer Fußballverband –JHG Süd

 

Nachwuchs - Meisterschaft  2008/09

Durchführungsbestimmungen

 

1.  Abwicklung der Meisterschaft:

 

Die Abwicklung der Nachwuchs-Meisterschaft  U9  bis  U16 obliegt der JHG Süd die Herrn

 

Werner Spanplöchl

zum Sportreferenten  bestellt hat.

 

2.  Durchführung der Meisterschaft:

 

Es gelten die Richtlinien für den Nachwuchsfußball, weiters sinngemäß die Bestimmungen und alle einschlägigen Vorschriften des ÖFB und NÖFV.

 

3.  Eintrittspreise:

 

Als Eintrittspreise werden freie Spenden empfohlen. Falls Eintritt verlangt wird, stehen dem Gastverein 25 Freikarten zu.

 

4.  Sportreferat:

 

4.1. Spieltermin:

 

Als Spieltermin gilt grundsätzlich Samstag bzw. Sonntagvormittag mit Beginn um 9.30 Uhr. Im beiderseitigen Einvernehmen (Terminsitzung) kann auch ein anderer Spieltermin (evtl. auch bei komm. Flutlicht) festgelegt werden.

 

4.2.  Wettspieldauer:          Anzahl d. Spieler

 

U/16 - 18           2 x 45 Minuten 10+1 GF

U/14 /15            2 x 40 Minuten 10+1 GF

U/13                  2 x 35 Minuten 10+1 GF

U11/U12           2 x 30 Minuten 8+1 vGF von 16er bis 16er mit einer Seitlichen Begrenzung 5 Meter vom 16er Eckpunkt.

U 9 / U10          2 x 25 Minuten 6+1    ¼ Feld bzw. Maße nach ÖFB Vorgabe

 

 

4.3.  Spielbälle:

 

ab U 15                        Größe 5

U 9 bis U 14                Größe 4

U7/8                             Größe 3

 

 

 

 

 

4.4. Wettspielverlegungen:

 

Die bei der Terminsitzung festgelegten Spieltermine können nur im Einvernehmen beider Vereine geändert werden.

 

Spielverlegungen sind von beiden Vereinen ausschließlich mit dem Sportreferenten der JHG Süd  Werner Spannblöchl

zu vereinbaren.

Bei kurzfristigen Spielverlegungen wird dem Verursacher eine Gebühr von

0 bis 5 Tage vor Spieltermin €  40,
6 bis 14 Tage vor Spieltermin € 20 für den administrativen Mehraufwand vorgeschrieben.

 

5. Bälle, Pausengetränk:

 

Der Gastverein hat seine eigenen Trainingsbälle zum Aufwärmen mitzubringen (ab Herbstdurchgang 2006).

 

Der Heimverein stellt den Gästen vier Liter Mineralwasser (bei kalter Witterung evtl. Tee) unaufgefordert bereit.

 

6. Terminisierung ausgefallener Wettspiele:

 

Die Terminierung ausgefallener (abgesagter) Wettspiele erfolgt ausschließlich über den Sportreferenten Werner Spannblöchl, wobei empfohlen wird, mit dem jeweiligen Spielpartner einen einvernehmlichen Ersatz-Spieltermin (z.B. Wochentag) festzulegen. Pflichtersatztermine beachten!

 

7. Schiedsrichter:

 

Jedem Schiedsrichter ist unaufgefordert ein Pausengetränk bereitzustellen.

Die Schiedsrichterbesetzung erfolgt durch die Besetzungsreferenten Hrn. Herbert Schönleitner und Hrn. Sorjge.

Erscheint der nominierte Schiedsrichter nicht, so ist analog den Bestimmungen für Kampfmannschaften vorzugehen (anwesender neutraler SR wird zur Spielleitung herangezogen bzw. Losentscheid.

 

Die Schiedsrichtergebühr beträgt ab der Saison 2008/09:

Pauschale                Einzelspiel (ab U 11) vGF+GF                   € 38.--

                                  Doppelspiel                                                  € 54,5.--

 

8.  Spielerausschlüsse, Disziplinarvergehen:

 

Ausgeschlossene SpielerInnen (Mädchen sind bis zur U15 = gleicher Stichtag wie Buben spielberechtigt, bis zur U14 dürfen Mädchen ein Jahr älter sein!) können sich vor dem Strafausschuss der JHG Süd verantworten.

 

 

 

9.  Spielabsagen:

Über die Bespielbarkeit des Platzes entscheidet grundsätzlich der nominierte Schiedsrichter. Bei extrem schlechter Witterung ist rechtzeitig Kontakt mit den absageberechtigten Funktionären der JHG Süd (Sportreferenten, Jugendgruppenobmann, JHGO)  wegen einer Spielabsage Kontakt aufzunehmen (Schlechtwetterregelung analog Kampfmannschaften).

 

Vorgangsweise bei Spielabsagen:

 

Der Sportreferent ist frühestmöglich telefonisch zu kontaktieren und die Absage von diesem zur Kenntnis zu nehmen oder eine Platzkommissionierung zu veranlassen –

erst dann soll Sinnvollerweise der zuständige Besetzungsreferent und der Gastverein verständigt werden.

 

10. Fahrtentschädigung:

 

Entfällt ein Spiel infolge Schlechtwetter und hat der Gastverein ein zweites Mal zum Spielort anzureisen, weil das Spiel nicht rechtzeitig durch einen Absageberechtigten Funktionär bestätigt oder der Gastverein nicht oder verspätet verständigt wurde,  so steht dem anreisenden Verein eine Fahrtspesenvergütung in der Höhe von €  1,16/km zu.

Bei kurzfristiger Absage durch den SR unmittelbar vor dem Spiel, oder auch wenn z.B. keine Einigung hinsichtlich des SR (siehe Pkt. 7) erzielt werden kann, sind die errechneten Fahrtspesen im Verhältnis 70% (Heimverein): 30% (Gastverein) zu teilen.

 

11. Ergebnisbekanntgabe:

 

Online 

Werner Spannblöchl (Tel.: 02630/38818) 0676/889061428

 

 

11.1. Spielberichte

 

Online

 

12. Pönalbestimmungen:

 

12.1.            Ausscheiden aus der Meisterschaft ab Nennung               €         220

12.2.            Nichtantreten zum Wettspiel                                                  €        110

12.3.            Nichterscheinen zur Gruppensitzung                                    €         37